Betreuungsorte

Wo kann Kindertagespflege stattfinden?



 1. Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson

Hier betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu 5 Tagespflegekinder gleichzeitig in ihrem eigenen Haushalt. Sind während der Betreuung eigene Kinder anwesend und sind diese in einem Alter, in dem sie selbst noch viel Aufmerksamkeit benötigen, wird die Anzahl der gleichzeitig betreuten Tagespflegekinder in der Regel eingeschränkt.

 

2. Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten

Da die Betreuung im Haushalt der Eltern stattfindet, kann diese auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt werden. In der Regel wird diese Betreuungsform für die sogenannten „Randstunden“ in Ergänzung zu Kindergarten oder Schule genutzt. In den meisten Fällen müssen Eltern die Kindertagespflegeperson dazu anstellen. Näheres dazu finden Sie im Downloadbereich unten auf der Seite.

 

3. Betreuung in "anderen geeigneten Räumen"/"Großtagespflegen"

Hier betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu 5 Kinder oder 2-3 Kindertagespflegepersonen bis zu 10 Kinder in Räumen, die extra für die Betreuung angemietet werden und speziell auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt sind. Oft stehen Vertretungskräfte im Krankheitsfall zur Verfügung. Zusammenschlüsse von mehreren Kindertagespflegepersonen werden „Großtagespflege" genannt.