Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen kurz erklären, welche Möglichkeit wir Ihnen bei unerwartetem Betreuungsausfall anbieten können.
Vorweg ist zu sagen, dass der Gesetzgeber im Achten Buch, dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII), in § 23 SGB VIII Abs. 4 einen Anspruch auf eine Vertretung unter folgendem Wortlaut formuliert hat: "Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen."
In Hannover wird seit Jahren die Inanspruchnahme dieses Vertretungsanspruchs zur Zufriedenheit aller Beteiligten folgendermaßen umgesetzt:
Das FamilienServiceBüro hat Verträge mit einzelnen, ausgewählten, sehr erfahrenen und besonders gut geeigneten Kindertagespflegepersonen abgeschlossen. Diese verpflichten sich damit, einen ihrer Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, um relativ kurzfristig ein weiteres Kind vorübergehend in ihre Gruppe aufnehmen zu können. Diese Plätze sind auf das Stadtgebiet verteilt.
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Drei Kindertagespflegepersonen stellen sich kurz vor, damit Sie einen Eindruck von den hannoverschen Ersatztagespflegepersonen erhalten, die im Notfall Ihre Kinder betreuen könnten:
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Um ihnen ein wenig einen Einblick zu verschaffen, welche Erfahrungen Familien mit der Nutzung der Ersatztagespflege gesammelt haben, haben wir hier zwei Erfahrungsberichte:
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Hier für Sie der Ablauf der Vermittlung:
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