Kosten und Antrag auf Förderung von Kindertagespflege

 

Was kostet die Kindertagespflege für Eltern?

Wenn Eltern im Sachgebiet FamilienServiceBüro und Kindertagespflege den „Antrag auf Förderung von Kindertagespflege“ stellen, wird geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Die Kindertagespflegeperson erhält dann das Entgelt für die Betreuung dann direkt von der Landeshauptstadt Hannover. Die Eltern zahlen einen Kostenbeitrag an die Landeshauptstadt Hannover.

Dieser Kostenbeitrag ist vom Umfang der Kindertagespflege (Stunden pro Tag, Tage pro Woche), dem Alter des Kindes und dem monatlichen Einkommen der Sorgeberechtigten abhängig. Um besser einschätzen zu können, welche Kosten für Sie entstehen, können Sie unseren Elternbeitragsrechner nutzen.

In den Anhängen finden Sie eine Tabelle zur Höhe der Kostenbeiträge.

Zusätzliche finanzielle Forderungen der Kindertagespflegeperson an die Eltern werden durch die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege (§ 3) ausgeschlossen -  abgesehen von einem Entgelt für freiwillige Wahlleistungen.

Hinsichtlich der „Geschwisterermäßigung“ gelten die gleichen Regelungen wie in den Kindertagesstätten.

Weitere Informationen zum Kostenbeitrag erhalten Sie von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Landeshauptstadt Hannover.


Antragstellung für die Förderung in Kindertagespflege

Wenn Sie Ihr Kind bei einer in Hannover tätigen Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis in Betreuung geben wollen, ist vor Beginn ein Antrag auf Förderung in Kindertagespflege zu stellen. Die Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen erst, nachdem die Sorgeberechtigten diesen im Sachgebiet FamilienServiceBüro und Kindertagespflege gestellt haben. Eine rückwirkende Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen nur ab dem Ersten des Monats möglich, in dem der Antrag gestellt wurde.

Der Antrag auf Förderung in Kindertagespflege besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

  1. Der Antrag ist von den Personensorgeberechtigten auszufüllen (Seiten 1-7).
  2. Die Anlage 1 zum Antrag ist von der Kindertagespflegeperson auszufüllen (Seiten 8-12).
  3. Die Anlage 2 zum Antrag ist zum vorzeitigen Beenden einer Förderung von den Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson auszufüllen

 
Voraussetzungen für die Förderung in Kindertagespflege

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Kindertagespflege zu stellen. Der Antrag muss vollständig (mit Anlage 1) ausgefüllt sein, von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein und per Post, Fax oder persönlich im Sachgebiet Familienservicebüro und Kindertagespflege eingereicht werden. Die Anlage 1 ist von der Kindertagespflegeperson auszufüllen und zu unterschreiben.

Die Förderung der Kindertagespflege ist in der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege der Landeshauptstadt Hannover geregelt.

  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag gestellt wurde, wird die Kindertagespflege für zwei bis zehn volle Stunden pro Tag an drei, vier oder fünf Tagen pro Woche gefördert. Der Umfang muss mindestens zehn Stunden pro Kalenderwoche betragen.
  • Wenn ein Kind ohne nachvollziehbaren Grund (z.B. Erkrankung des Kindes) innerhalb eines Monats weniger als die Hälfte der vereinbarten Betreuungstage in Anspruch nimmt, kann die Förderung beendet werden.
  • Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Umzug) müssen dem Sachgebiet FamilienServiceBüro und Kindertagespflege mitgeteilt werden. Für die Veränderung des Betreuungsumfanges ist ein neuer Antrag zu stellen, der jeweils von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben ist.


Betreuung bei einer Kindertagespflege außerhalb Ihres Wohnortes

Den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege können Sie nur stellen, wenn Sie in Hannover gemeldet sind. Dies gilt auch, wenn die Kindertagespflege außerhalb von Hannover stattfindet. Sollten Sie außerhalb von Hannover wohnen und Ihr Kind soll bei einer Kindertagespflegeperson in Hannover betreut werden, müssen Sie den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege in Ihrer Wohnortkommune stellen.


Weiterte Informationen

Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie direkt im Familienservicebüro der Landeshauptstadt Hannover.