Das Vorgespräch mit der Kindertagespflegeperson

 

Eltern machen sich viele Gedanken, wo ihre Kinder in der Tagesbetreuung am besten aufgehoben sind und wie sie etwas zu Ihnen passendes finden. Aber auf was sollte ich eigentlich genau achten?

KTP: Vorgespräch
Es ist besonders wichtig, dass Eltern, Kinder und Kindertagespflegeperson sich wohl miteinander fühlen. ©LHH

 

 

Wie finde ich heraus, ob die Kindertagespflegeperson für mein Kind die richtige ist?

Alle Tagesmütter und Tagesväter, deren Betreuung durch die Stadt Hannover gefördert wird, haben eine Pflegeerlaubnis oder eine Eignungsbestätigung, was eine Prüfung durch das FamilienServiceBüro voraussetzt. Allerdings bedeutet das nicht, dass jede Kindertagespflegeperson für jede Familie/ jedes Kind geeignet ist. Für das Gelingen eines Betreuungsverhältnisses ist es wichtig, sich Zeit für ein gegenseitiges Kennenlernen zu nehmen. Neben objektiven Kriterien wie den Betreuungszeiten ist es wichtig, dass auch sogenannte „weiche Kriterien“ ausreichend Beachtung finden.

Nur wenn die Erwachsenen einander vertrauen, fühlt sich auch das Kind wohl.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Zufriedenheit ist, dass bereits vor Beginn der Kindertagespflege möglichst viele Einzelheiten zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern besprochen werden. Es wird empfohlen, offen und frühzeitig alles anzusprechen, was sowohl Kindertagespflegepersonen als auch Eltern wichtig ist und abzuklären, ob unterschiedliche Vorstellungen akzeptiert werden können. Dabei ist natürlich zu beachten, dass die Kindertagespflegeperson die Wünsche und Bedürfnisse mehrerer Kinder bzw. deren Eltern berücksichtigen muss. Auch die Position der Kindertagespflegeperson sollte dabei gesehen werden.


Privatrechtlicher Betreuungsvertrag

Es wird dringend geraten, vor einem möglichen Vertragsabschluss ausführlich über die Themen, die den Vertragspartnern wichtig sind, zu sprechen, und die Vereinbarungen schriftlich in einem privatrechtlichen Betreuungsvertrag festzuhalten. Nur so können Missverständnisse vermieden und Rechtssicherheit hergestellt werden. Dies ist auch dann notwendig, wenn sich Eltern und Kindertagespflegeperson kennen und den Eindruck haben, dass keine Notwendigkeit besteht. Häufig werden erst beim Vertragsabschluss Probleme und Wünsche deutlich.

TIPP: Pädagogisches Konzept besprechen

Jede Kindertagespflegeperson hat ein Konzept entwickelt, das sie den Eltern in schriftlicher Form zur Verfügung stellen kann. Eltern können darüber einen Eindruck gewinnen, wie die Kindertagespflegeperson arbeitet und wo die Schwerpunkte in der Betreuungsarbeit gesetzt werden. Dies kann eine gute Grundlage sein, miteinander ins Gespräch zu kommen.


Checkliste: Welche Themen sollen wir durchsprechen?

Wohnung, Umgebung, Spielmöglichkeiten

  • In welchen Räumen werden die Tagespflegekinder betreut? Wo halten die Kinder Mittagsschlaf oder können gegebenenfalls ungestört Hausaufgaben machen? Welches Spielzeug steht zur Verfügung?
  • Welche Spielmöglichkeiten in der Umgebung (Park, Spielplatz, Garten etc.) werden genutzt?

Organisatorisches und Gewohnheiten im Tagesablauf

  • Welche Bring- und Abholzeiten sollen vereinbart werden? Können Ausnahmen vereinbart werden und, wenn ja, in welchem Rahmen?
  • Welche Absprachen gibt es zum Urlaub unter Berücksichtigung der maximalen geplanten betreuungsfreien Zeit von 25 Tagen innerhalb von 12 Monaten laut Kindertagespflegesatzung?
  • Welche Regelungen gibt es, wenn die Kindertagespflegeperson oder das Tagespflegekind krank ist?
  • Wie soll die Eingewöhnung gestaltet werden? Hier finden Sie einige Hinweise.
  • Welche Ernährungsgewohnheiten gibt es? Bestehen Nahrungsmittelunverträglichkeiten? Wie sieht der Umgang mit Süßigkeiten aus? Wenn Spezialnahrung oder besonders teure Lebensmittel eine Rolle spielen: Wer besorgt und bezahlt diese?
  • Welche Schlafgewohnheiten hat das Kind? Was benötigt das Kind, um schlafen zu können (Schnuller, Kuscheltier, …)?
  • Welche Vereinbarungen gibt es zum Thema Wechselwäsche? In der Regel sollten Kleidung und Wäsche von den Eltern mitgebracht, gewaschen und instandgesetzt werden.
  • Welche Spielgewohnheiten hat das Kind? Was mag das Kind besonders gern, was gar nicht? Darf sich das Kind schmutzig machen?
  • Welche Vorstellungen gibt es zum Thema Hygiene? Stichwort: Sauberkeitserziehung, Toilettengewohnheiten, … Wann und wie oft sollen Zähne geputzt und Hände gewaschen werden?
  • Was darf das Kind keinesfalls tun? Welche Ängste, Angewohnheiten und Vorlieben hat es? Was beruhigt das Kind? Wie sollen Konflikte gelöst werden? Bei älteren Kindern: Wie sind die Vorstellungen zum Umgang mit elektronischen Medien?
  • Bei Schulkindern: In welche Schule geht das Kind? Wie ist der Schulweg geregelt? Hat es spezielle Schwierigkeiten? Wenn ja, welche? Welche Hilfe ist bei den Hausarbeiten nötig?
  • Wie reagiert das Kind in neuer Umgebung und gegenüber Fremden? Wie verhielt es sich eventuell in einer früheren Kindertagespflegestelle oder einer anderen Betreuungseinrichtung?

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind gemäß § 1631 Absatz 2 BGB unzulässig.

Gesundheit, Krankheiten

  • Welche Impfungen hat das Kind, welche Erkrankungen hatte es (vor allem in letzter Zeit), welche Allergien, besonderen gesundheitlichen Anfälligkeiten etc.?
  • Wann muss ein Kind aufgrund von Krankheitssymptomen abgeholt werden?
  • Welche Vereinbarungen sollen zur Medikamentenvergabe getroffen werden? Medikamente sollten von der Kindertagespflegeperson ausschließlich auf den ausdrücklichen Wunsch der Eltern und aufgrund einer ärztlichen Verordnung geben werden! Halten Sie dies unbedingt schriftlich, zum Beispiel im Rahmen des privatrechtlichen Betreuungsvertrages, fest!
  • In welchen Fällen darf/ soll die Kindertagespflegeperson mit dem Kind zu welchem Arzt gehen (Adresse, Telefonnummer)? Dazu sind in der Regel eine schriftliche Vollmacht sowie Kopien von Krankenkassenkarte und Impfpass erforderlich.

Haftungsfragen

  • Wer haftet für Schäden, die das Kind verursacht hat, wer für Schäden durch die Kindertagespflegeperson?  Bei Unsicherheiten lassen Sie sich von Ihrer Versicherung beraten. Eltern und Kindertagespflegeperson sollten ausreichend haftpflichtversichert sein. Versicherung in der Kindertagespflege

 

Hinweise zum privatrechtlichen Betreuungsvertrag

Es wird dringend empfohlen, die getroffenen Vereinbarungen schriftlich in einem Betreuungsvertrag zu fixieren, der frei formuliert und privatrechtlich abgeschlossen werden kann. Hinweise zum Betreuungsvertrag finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.